Öffentlich geförderte Gutscheine für haushaltsnahe Dienstleistungen einführen
Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.VII.3, S. 172 f.
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
- Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht
Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.VII.3, S. 172 f.
Themenfelder
- Arbeit
- Geld
Die Entlastungsfunktionen haushaltsnaher Dienstleistungen sollten auch Haushalten mit mittleren oder geringen Einkommen zur Verfügung stehen. Ihnen sollte daher unmittelbare finanzielle Unterstützung für die Inanspruchnahme zertifizierter haushaltsnaher Dienstleistungen angeboten werden. Die Sachverständigenkommission empfiehlt, subventionierte Gutscheine nach belgischem Vorbild (etwa zunächst mit einer Zuschussfinanzierung von bis zu 20 Gutscheinen pro Monat im Wert von je neun Euro pro Dienstleistungsstunde) für Lebensphasen mit besonderem Unterstützungsbedarf einzuführen:
- Familiengründung (Geburt oder Aufnahme eines Kindes)
- Pflegebedarf in der Familie
- beruflicher Wiedereinstieg
- ältere Menschen, die, „ohne pflegebedürftig zu sein, einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben“ (§ 45a SGB XI a. F.)
- Alleinerziehende
- Eltern mit behinderten Kindern
- einkommensschwachen Haushalte
Die staatliche Förderung über subventionierte Gutscheine wäre mit der Auflage verbunden, dass Dienstleistungsgutscheine ausschließlich bei zertifizierten öffentlichen oder privaten Dienstleistungsbetrieben eingelöst werden können. Ergänzend könnte nach französischem Vorbild („CESU préfinancé: chèque emploi service universel“, universeller Dienstleistungsscheck) Arbeitgebern die Möglichkeit gegeben werden, steuervergünstigt entsprechende Gutscheine einzukaufen und als betriebliche Familienförderung anzubieten. Auch das EU-Parlament hält die Vorbilder aus Belgien und Frankreich für bemerkenswert und empfiehlt sie allen Mitgliedstaaten.
Entsprechende Modelle sollten wissenschaftlich entwickelt und begleitet werden. In einem zweiten Schritt könnte nach Prüfung der Kosten-Nutzen-Relationen das Gutscheinmodell für alle Privathaushalte geöffnet werden. Durch Deckelung des Werts der Gutscheine (beziehungsweise der geförderten Arbeitsstunden und Stundenlöhne) ließe sich vermeiden, dass finanziell Bessergestellte, die aufwendigere Leistungen in Anspruch nehmen, von der Förderung stärker profitierten.