Niedrige Rentenansprüche nachsorgend ausgleichen
Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.X.4, S. 196
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
- Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht
Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.X.4, S. 196
Themenfelder
- Geld
Elemente des nachsorgenden sozialen Ausgleichs sind dann gerechtfertigt und sinnvoll, wenn trotz einer verbreiterten und durchgängigen Versicherungspflicht während der Erwerbsphase die erworbenen Ansprüche im Alter das soziokulturelle Minimum nicht erreichen. Fehlt eine vorgelagerte allgemeine Versicherungspflicht (wie es in Deutschland gegenwärtig der Fall ist), bergen isolierte Regelungen zur Kompensation jedoch auch die Gefahr – insbesondere unter Gleichstellungsaspekten – ungeeignete Schwerpunkte zu setzen. Darunter kann die Legitimation des Gesamtsystems der gesetzlichen Versicherung leiden.