Mit dem Konzept der Caring Cities Planungskulturen hinterfragen und Genderbelange berücksichtigen

Quelle: Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.4, S. 96
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Kommunen
  • Landesregierungen
Gleichstellungsbericht

Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.4, S. 96

Themenfelder
  • Nachhaltigkeit/Klima
  • Zeit

Um die Grundlagen für eine geschlechtergerechte sozial-ökologische Transformation zu schaffen, bedarf es diskriminierungsfreier Planungskonzepte, die die vielfältigen Lebensrealitäten von Menschen berücksichtigen; dafür müssen bestehende Normen, Annahmen und Werte hinterfragt werden. Mit dem Konzept der Caring Cities rücken Sorgearbeit, Gemeinwohl und die Verantwortung für den Klimaschutz und der Erhalt der Biodiversität in den Fokus räumlicher Planung; dies führt unter anderem zu einer neuen Perspektive auf (Frei-)Räume. In diesem Zusammenhang bekommt auch die Anforderung der Barrierefreiheit, die auf eine gerechte Zugänglichkeit zielt – für alle Menschen, ungeachtet ihres Geschlechtes, ihrer körperlichen Befähigungen, ihrer ökonomischen Lage oder ihrer kulturellen Zugehörigkeit –, eine grundlegende Bedeutung.

Die Sachverständigenkommission empfiehlt Bund, Ländern und Kommunen, Modellprojekte und (Nischen-)Innovationen mit dem Konzept der Caring Cities zu fördern und sie in bestehenden institutionellen Strukturen und prozessualen Routinen weiterzuentwickeln; zudem sollte das Upscaling erfolgreicher Modelle unterstützt werden. Das Konzept der Caring Cities sollte als Leitbild für eine geschlechtergerechte sozial-ökologische Transformation in die räumliche Planung integriert werden; dafür sind Forschung und Demonstrationsprojekte zu fördern.