Minijobs und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steuerlich gleichbehandeln

Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.IX.3.a, S. 185
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
Gleichstellungsbericht

Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.IX.3.a, S. 185

Themenfelder
  • Arbeit
  • Geld

Die Sachverständigenkommission empfiehlt, Einkommen aus geringfügig entlohnter und aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung steuerlich grundsätzlich gleich zu behandeln. Für viele Menschen, die unterhalb des Grundfreibetrags bei der Einkommenssteuer liegen, blieben die Einkommen weiterhin steuerfrei.

Die Reform hat hingegen Folgen für Haushalte, die einkommensteuerpflichtiges Einkommen erzielen. Damit würde es unattraktiver, zusätzlich zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einen geringfügigen Nebenjob auszuüben – ein Tätigkeitsmuster, das derzeit bei Männern häufiger vorkommt als bei Frauen. Für diese Gruppe entstünde somit ein Anreiz, die Zeit, die mit Erwerbsarbeit verbracht wird, zu verringern. Zudem würde es die Klebeeffekte von Minijobs abschwächen, die nach den vorhandenen empirischen Befunden derzeit vor allem bei verheirateten Frauen wirken.