Minijobs nicht weiter fördern

Quelle: Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 5.10.3, S. 155
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht

Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 5.10.3, S. 155

Themenfelder
  • Arbeit

Die Sachverständigenkommission empfiehlt mit Nachdruck die Abschaffung der Subventionierung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Geringfügige Beschäftigung erweist sich vor allem für verheiratete Frauen oft kurzfristig als attraktiv, ist jedoch mangels einer Durchlässigkeit zum Segment sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung langfristig häufig eine biografische Sackgasse. So werden durch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse individuelle Entwicklungsmöglichkeiten beschnitten und durch die Subventionierung eines bestimmten Arbeitsmarktsegments Kosten sozialisiert sowie in die Zukunft (Finanzierung der Alterseinkommen) verlagert. Ziel muss es daher sein, alle Erwerbsverhältnisse sozialversicherungspflichtig zu machen.