Maßnahmen zum Gewaltschutz für geflüchtete Menschen ausbauen

Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel D.III.2, S. 226 f.
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Kommunen
  • Landesregierungen
Gleichstellungsbericht

Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel D.III.2, S. 226 f.

Themenfelder
  • Gewalt
  • Macht

Die Diskussion über sichere Herkunftsstaaten ist aus einer Gleichstellungsperspektive noch nicht abgeschlossen und sollte wieder aufgenommen werden. Die Anerkennung möglicher geschlechtsbedingter Fluchtursachen wird dadurch erschwert, dass bestimmte Länder als sicher definiert werden. Gerade aus Gleichstellungsperspektive ist die Beachtung europäischer und internationaler menschenrechtlicher Vorgaben zentral, da sie geschlechtsbezogene Fluchtursachen anerkennen. Die spezifischen Lebenslagen von Frauen sollten im Rahmen des subsidiären Schutzes und bei der Prüfung von Abschiebehindernissen besonders berücksichtigt werden.

Für diejenigen Fälle, bei denen der Familiennachzug angewandt wird, ist davon auszugehen, dass zukünftig vermehrt Kinder und Frauen nach Deutschland kommen werden. Im Fall von Einschränkungen des Familiennachzuges wiederum wird die Mittelmeerfluchtroute zukünftig stärker auch von Frauen und Kindern genutzt werden. Solchen geschlechtsbezogenen Implikationen der Grenz- und Asylpolitiken gilt es entgegenzuwirken.

Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die Flucht sollte das Dublin-Verfahren ausgesetzt werden: Schwer traumatisierte oder auf andere Weise Geschädigte sollten ähnlich wie Minderjährige ein Recht auf ein Ende der Flucht und einen besonderen Schutzanspruch (Art. 24, 25 EU-Verfahrensrichtlinie) erhalten. In diesen Fällen könnte jenseits der Zuerkennung des internationalen Schutzes ein Bleiberecht aus humanitären Gründen geschaffen werden. Das deutsche Aufenthaltsrecht und Asylrecht stellen hierfür bislang rechtliche Schranken dar.
Was minderjährige Flüchtlinge angeht, sind nicht nur Mädchen von Verfolgung betroffen. Jungen können etwa vor einer Zwangsrekrutierung als Kindersoldaten fliehen und dann stark traumatisiert sein. Auch Jungen sind von sexualisierter Gewalt und Zwangsheiraten betroffen (wenn auch in deutlich geringerem Ausmaß und anders als Mädchen). Während der Flucht erleben unbegleitete Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts bedrohliche Situationen und sexualisierte Gewalt. Die Sachverständigenkommission empfiehlt, diesen Umständen verstärkt Aufmerksamkeit zu schenken.