Lohnsteuerklasse V streichen

Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht

Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.IX.1.a, S. 178

Themenfelder
  • Geld

Die Sachverständigenkommission empfiehlt als ersten Schritt zur gleichstellungsorientierten Weiterentwick-
lung des Einkommensteuerrechts, die Lohnsteuerklasse V zu streichen und generell das Faktorverfahren mit
der Lohnsteuerklassenkombination IV/IV anzuwenden. Diese Reform, für die das Splittingverfahren nicht an-
getastet werden müsste, brächte die laufenden Einkommensteuerabzüge für gemeinsam veranlagende Paare, bei denen beide ein steuerpflichtiges Erwerbseinkommen erzielen, in eine bessere Relation zum eigenen Bruttoeinkommen. Damit würde der Gewinn an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, den das zweite Erwerbseinkommen dem Haushalt bringt – auch wenn es niedriger als das Ersteinkommen ist –, für die Steuerzahlerinnen und Steu- erzahler klarer erkennbar.

Zum Weiterlesen

Themenblatt 5: Finanzielle Unabhängigkeit und Partnerschaftlichkeit ermöglichen