Lenkungs- und Finanzierungsfunktion umweltbezogener Steuern und Abgaben stärken
Quelle: Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.11, S. 190
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
- Kommunen
- Landesregierungen
Gleichstellungsbericht
Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.11, S. 190
Themenfelder
- Geld
- Nachhaltigkeit/Klima
Sowohl die CO2-Bepreisung als auch Steuern, Abgaben und Gebühren können ökonomische Anreize setzen, Treibhausgasemissionen zu senken und den Verbrauch natürlicher Ressourcen und Umweltverschmutzung zu reduzieren. Daraus resultierende Einnahmen können zugleich zur Finanzierung der sozial-ökologischen Transformation beitragen.
- Die Sachverständigenkommission empfiehlt daher die ökologische Weiterentwicklung der öffentlichen Einnahmen auf Ebene von Bund, Ländern und Kommunen. Bund und Kommunen sollten dafür unter anderem die Einführung einer Pkw-Maut, die Ausweitung von Luftverkehr- oder Pestizidsteuern prüfen. Bei der Erhebung von Steuern im Verkehrssektor sollten Optionen gesucht werden, die den generell regressiven Charakter von Verbrauchsteuern berücksichtigen. Dazu zählen die Erhöhung leistungsabhängiger Elemente in der KFZ-Steuer, die Steuerbefreiung oder die Entlastung von Grundbedarfskontingenten oder die Einführung progressiver Verbrauchsteuern, etwa für geflogene Meilen oder mit Verbrennungsmotoren zurückgelegte Pkw-Kilometer.
- Steuern, Abgaben und Gebühren sollten zudem generell auf ihre ökologischen und geschlechterdifferenzierten Verteilungs- und Anreizwirkungen geprüft und gegebenenfalls reformiert werden. Dazu gehören etwa die Entfernungspauschale oder die Umsatzsteuer auf Fleisch.
- Die Bundesregierung sollte auf die Reform oder Streichung umweltschädlicher Steuersubventionen hinwirken, um ökologische und geschlechterspezifische Fehlanreize zu beseitigen und Einnahmen für die Finanzierung der sozial-ökologischen Transformation zu generieren.
- Eine solche Weiterentwicklung muss mit einer besseren Ziel- und Wirkungsorientierung einhergehen, die gewährleistet, dass Lenkungsziele tatsächlich realisiert und geschlechterspezifische Nachteile vermieden werden. Dabei sind insbesondere strukturelle Ungleichheiten, zum Beispiel geschlechtlich konnotierte Lebensrealitäten und Verhaltensweisen, zu berücksichtigen, die mit anderen Ungleichheits- dimensionen korrelieren.