Leitlinien für eine feministische Energiepolitik entwickeln und umsetzen
Quelle: Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.1, S. 57 f.
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
Gleichstellungsbericht
Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.1, S. 57 f.
Themenfelder
- Macht
- Nachhaltigkeit/Klima
Die Energiewende in Deutschland darf nicht dazu führen, dass strukturelle Ungleichheiten weiter verschärft oder perpetuiert werden. Demzufolge müssen in die Ausgestaltung der Energiepolitik auf internationaler, nationaler und kommunaler Ebene die Auswirkungen auf Geschlechterverhältnisse und weitere Dimensionen struktureller Benachteiligung einbezogen werden.
Um dies zu gewährleisten, empfiehlt die Sachverständigenkommission der Bundesregierung, die Energiepolitik an Zielen und Prinzipien einer feministischen Energiepolitik auszurichten. Dazu gehört ins besondere die Orientierung an der Regenerationsfähigkeit von Natur und Gesellschaft und die Vermeidung der Reproduktion bestehender Machtverhältnisse zwischen dem Globalen Süden und dem Globalen Norden sowie innerhalb von Staaten. Diese Leitlinien müssen auf den Erkenntnissen der intersektionalen, also auch geschlechterbezogenen Energie- und Transformationsforschung beruhen und sollten gemeinsam mit Ländern und Kommunen sowie Forscher*innen, Akteur*innen der Energiewende und Praktiker*innen entwickelt und umgesetzt werden.
• Die für die Energiepolitik geltenden Leitlinien sind dabei mit den Leitlinien anderer Ressorts, insbesondere der feministischen Außenpolitik des Außenministeriums und der feministischen Entwicklungspolitik des BMZ abzustimmen. Dabei sollte die Bundesregierung, auch im Sinne der Kohärenz zwischen der nationalen und internationalen Energiepolitik sowie der Klimapolitik insgesamt, den auf
internationaler Ebene formulierten Anspruch, aktiv auf Geschlechtergerechtigkeit hinzuwirken, im Rahmen der nationalen Politik umsetzen.
- Die Leitlinien sollten in wesentlichen Regelungen der Energiepolitik verankert werden, vor allem in Gesetzen wie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland regelt. Die Verortung im EEG kann in der Folge beispielgebend für andere Gesetze im Energiebereich (z. B. Gebäudeenergiegesetz, Energieeffizienzgesetz) sein.
- Die Umsetzung der Leitlinien ist durch institutionelle Mechanismen abzusichern. Dazu gehören etwa die konsequente Umsetzung von Gleichstellung als Querschnittsaufgabe in der Energiepolitik, die Weiterentwicklung und Anwendung des Genderchecks bei Gesetzesvorhaben und die Implementierung von Gender Budgeting für fiskalische Maßnahmen. Zudem ist die Erhebung und Auswertung der dafür notwendigen intersektional aufbereiteten Daten zu gewährleisten. Zudem ist die Beauftragung von Studien zur Umsetzung einer feministischen Energiewende dringend geboten.
- Die planetaren Grenzen können nur durch eine deutliche Verringerung des Energieverbrauchs eingehalten werden. Energiesuffizienz muss daher als zentrale Säule der Energiewende etabliert werden. Dafür müssen insbesondere Bundesregierung und Kommunen Energiesuffizienz beziehungsweise energiesuffiziente Maßnahmen sowohl in die Programme zum Ausbau und zur Förderung der erneuerbaren Energien als auch in die Strategien zur Emissionsminderung und Energieeinsparung integrieren. Um zu verhindern, dass Suffizienz in erster Linie Frauen zugeschrieben wird und damit traditionelle Geschlechterrollen verstärkt werden, sollten nicht nur suffizienzaffine Haushalte (Frauen, Menschen mit geringen Einkommen) adressiert werden. Vielmehr müssen vorrangig Strategien entwickelt werden, die beim Energiekonsum von Haushalten beziehungsweise bei Menschen mit hohen Einkommen ansetzen.
- Die Sachverständigenkommission empfiehlt, darüber hinaus einen Beirat aus Vertreter*innen von Bund, Ländern und Kommunen sowie Expert*innen für eine geschlechtergerechte Energieforschung und -praxis einzurichten, der die zuständigen Ressorts und andere Akteur*innen bei der Entwicklung und Anwendung der Leitlinien unterstützt.