Kompetenzen und nachhaltige Strukturen bei Polizei, Strafverfolgungs-/Ordnungsbehörden und der Justiz aufbauen

Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.2, S. 207 f.
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bildungssektor
  • Bundesregierung
  • Gesetzgebende
  • Kommunen
  • Landesregierungen
Gleichstellungsbericht

Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.2, S. 207 f.

Themenfelder
  • Digitalisierung
  • Gewalt

Gesetzgebung und Verwaltung sollten über verpflichtende Fortbildungen sicherstellen, dass Behörden, insbesondere Polizei-, Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden sowie Justiz, gezielt für die Bedeutung digitaler Gewalt und die damit verbundenen Gefährdungen sensibilisiert werden, damit eine angemessene Rechtsverfolgung solcher Delikte selbstverständlich wird.

Der Aufbau von Kompetenzen in Bezug auf digitale Gewalt sollte in der Aus-, Fort- und Weiterbildung verstetigt werden; dazu gehört auch die Einbeziehung des Themas in den Lehr- und Prüfungsstoff rechtlicher Berufe (insbesondere § 5d Deutsches Richtergesetz – DRiG). Entsprechende Kompetenzen sollen gendersensibel, aber auch beispielsweise rassismuskritisch sein. Die Bundesländer sollten prüfen, wie das Thema geschlechtsbezogene digitale Gewalt im Rahmen des Bachelorstudienganges „Kriminalvollzugsdienst im BKA“ stärker berücksichtigt werden kann.

Zudem empfiehlt die Sachverständigenkommission klare Ansprechstrukturen (auf Landesebene) zu schaffen, die IT-Expertise sowie technische Ressourcen in Ermittlungs- und Strafverfolgungseinrichtungen auszubauen und beispielsweise für das Vorgehen der Polizei Richtlinien festzulegen, die unter anderem die forensische Analyse eines Mobiltelefons beinhalten.