„Kommission für die Neuordnung der Arbeit im Bereich der personenbezogenen Dienstleistungen“ einrichten

Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.IV.3.b., S. 152
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
Gleichstellungsbericht

Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.IV.3.b., S. 152

Themenfelder
  • Arbeit
  • Bildung/Wissen

Die Sachverständigenkommission empfiehlt, einen konzertierten Branchendialog aufzubauen, in dem alle Beteiligten vertreten sind, um die Entgelte im Bereich der Pflege zu harmonisieren.

Weiterhin soll eine „Kommission für die Neuordnung der Arbeit im Bereich der personenbezogenen Dienstleistungen“ (zum Beispiel nach dem Vorbild der Mindestlohnkommission) eingerichtet werden. Hier können Fragen der Aus- und Weiterbildung, der Förderung geeigneter Nachfragestrukturen und die institutionellen Rahmenbedingungen erörtert und Vorschläge für Reformen gemacht werden.

Entwicklung und Verbreitung von Qualitätsstandards sollen dabei zur Qualitätsentwicklung beitragen. Es gilt, ein qualitativ hochwertiges, zukunftsfähiges Fort- und Weiterbildungssystem aufzubauen. Die Sachverständigenkommission empfiehlt, die Standards für die Fort- und Weiterbildung auf Bundesebene zusammenzufassen und beispielsweise, in Anlehnung an die Darstellung der anderen Wirtschaftsbereiche, in den Adult Education Survey des Bundes aufzunehmen.