Kinderbetreuung ausbauen und Rahmenbedingungen für Erwerbstätige mit Pflegeaufgaben verbessern
Quelle: Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 5.10.8, S. 158
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
- Gesetzgebende
- Tarifpartner
- Unternehmen
Gleichstellungsbericht
Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 5.10.8, S. 158
Themenfelder
- Macht
- Zeit
Unzureichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten dürfen nicht weiterhin die Erwerbsarbeit von Müttern und Vätern behindern. Die Sachverständigenkommission empfiehlt daher folgende Maßnahmen:
- Betreuungszeiten von Kindereinrichtungen müssen den ganzen Tag abdecken, aber auch eine größere Flexibilität der Inanspruchnahme – den flexiblen Arbeitsanforderungen der Mütter und Väter folgend – anbieten.
- Das Ausbautempo des Kinderbetreuungsangebots für unter Dreijährige muss gesteigert werden, wenn die angestrebte Betreuungsquote von 35 Prozent für unter Dreijährige im Jahr 2013 erreicht werden soll.
- Ganztagsschulen mit bezahlbarer Mittagessensversorgung sowie Hausaufgabenunterstützung, Horte und andere Freizeitangebote sind erforderlich, um die mehrheitlich von Eltern gewünschten Erwerbskonstellationen zu ermöglichen.
Die Gestaltung von Rechten und Unterstützungsmaßnahmen für Pflegende bedarf verbesserter Bedingungen seitens des Gesetzgebers, aber auch seitens der Tarifvertrags- und Betriebsparteien.
Die Kommission empfiehlt,
- die besonderen Umstände von Pflegetätigkeiten (z. B. die fehlende erwerbsbiografische Planbarkeit) zu berücksichtigen,
- Weiterbildungs- und Fördermaßnahmen für Frauen zu unterstützen, die ihnen nach Arbeitslosigkeit und Familienzeiten an biografischen Übergängen (z. B. von der Elternzeit oder Pflegezeit zurück in die Erwerbstätigkeit) arbeitsplatz- und einkommenssichernde Chancen bieten,
- Evaluationen durchzuführen, die zeigen, inwieweit mit dem Gesetz über die Pflegezeit (PflegeZG) und weiteren in diesem Feld geplanten Maßnahmen das Ziel der Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege erreicht wird,
- regelmäßig geschlechtsspezifischer Daten zu erheben, z. B. zur Inanspruchnahme von Pflegezeit und den hiermit verbundenen Problemen,
- die Anrechnung der von Pflegenden geleisteten Sorgearbeit im Rentenrecht zu verbessern.