IT-Sicherheit stärken

Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.3, S. 220
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Landesregierungen
Gleichstellungsbericht

Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.3, S. 220

Themenfelder
  • Digitalisierung

Das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme als sogenanntes IT-Sicherheits-Grundrecht wurde bislang in seinem Gehalt und seinen Wirkungen vernachlässigt. Bundesregierung, Landesregierungen und staatliche Einrichtungen haben darauf hinzuwirken, dass Authentizität, Vertraulichkeit und Zugriffsschutz in ihrer Bedeutung erkannt und umgesetzt werden. Dies beinhaltet: Initiativen der EU zum Schutz der IT-Sicherheit zu unterstützen; kryptografischen Schutz vor unberechtigtem Zugriff zu verstärken; Forschung im Bereich der angewandten IT-Sicherheit und des Datenschutzes finanziell und strukturell auszubauen; Einbau gezielter Sicherheitslücken zur Nutzung für staatliche Zwecke zu verhindern.