Intersektionale und diversitätskompetente betriebliche Gleichstellungspolitiken entwickeln

Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.I.3.b., S. 127 f.
Steckbrief
Adressat*innen
  • Öffentliche Arbeitgebende
  • Tarifpartner
  • Unternehmen
Gleichstellungsbericht

Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.I.3.b., S. 127 f.

Themenfelder
  • Arbeit
  • Macht

Die Sachverständigenkommission empfiehlt allen privaten und öffentlichen Arbeitgebern, ihr Personalmanagement an gleichstellungsorientierten Grundsätzen auszurichten und folgende Maßnahmen umzusetzen:

  • Gleichstellungsziele entwickeln
  • Schulungen zur Reflexion und Veränderung vergeschlechtlichter Rollenverständnisse auf allen Führungsebenen (inklusive Informationen zu LSBTIQ*) einführen
  • gleichstellungsorientierte Weiterbildungsangebote anbieten
  • geschlechtsbezogene Belästigung im kollegialen Umgang bekämpfen
  • das Arbeitsumfeld diskriminierungsfrei gestalten
  • die Vergütung von Führungskräften an Zielvereinbarungen zu gleichstellungsfördernder Personalpolitik knüpfen
  • anonymisierte Bewerbungsverfahren umsetzen
  • Mentoring-Programme einführen, um Informationslücken von Bewerberinnen und Bewerbern in Aushandlungsprozessen mit Arbeitgebern zu verringern
  • Elternschaft oder Pflegeverantwortung für Angehörige in Unternehmen, Betrieben und Dienststellen sichtbar und mit Karrieren vereinbar machen
  • geeignete Controlling-Instrumente zur Gleichstellung etablieren und Daten zu gleichstellungsorientiertem Personalmanagment erheben
  • ein positives Bild von Frauen in Führungspositionen etablieren, auf Verfügbarkeitserwartungen auf Führungsebene verzichten, Führen in Teilzeit ermöglichen