Intersektionale und diversitätskompetente betriebliche Gleichstellungspolitiken entwickeln
Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.I.3.b., S. 127 f.
Steckbrief
Adressat*innen
- Öffentliche Arbeitgebende
- Tarifpartner
- Unternehmen
Gleichstellungsbericht
Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.I.3.b., S. 127 f.
Themenfelder
- Arbeit
- Macht
Die Sachverständigenkommission empfiehlt allen privaten und öffentlichen Arbeitgebern, ihr Personalmanagement an gleichstellungsorientierten Grundsätzen auszurichten und folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Gleichstellungsziele entwickeln
- Schulungen zur Reflexion und Veränderung vergeschlechtlichter Rollenverständnisse auf allen Führungsebenen (inklusive Informationen zu LSBTIQ*) einführen
- gleichstellungsorientierte Weiterbildungsangebote anbieten
- geschlechtsbezogene Belästigung im kollegialen Umgang bekämpfen
- das Arbeitsumfeld diskriminierungsfrei gestalten
- die Vergütung von Führungskräften an Zielvereinbarungen zu gleichstellungsfördernder Personalpolitik knüpfen
- anonymisierte Bewerbungsverfahren umsetzen
- Mentoring-Programme einführen, um Informationslücken von Bewerberinnen und Bewerbern in Aushandlungsprozessen mit Arbeitgebern zu verringern
- Elternschaft oder Pflegeverantwortung für Angehörige in Unternehmen, Betrieben und Dienststellen sichtbar und mit Karrieren vereinbar machen
- geeignete Controlling-Instrumente zur Gleichstellung etablieren und Daten zu gleichstellungsorientiertem Personalmanagment erheben
- ein positives Bild von Frauen in Führungspositionen etablieren, auf Verfügbarkeitserwartungen auf Führungsebene verzichten, Führen in Teilzeit ermöglichen