Institutionen der Wahrung von Datenschutz und IT-Sicherheit für Diskriminierungsaspekte sensibilisieren und entsprechend ausstatten

Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.3, S. 219
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Landesregierungen
Gleichstellungsbericht

Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.3, S. 219

Themenfelder
  • Digitalisierung
  • Macht

Aufsichtsbehörden und Datenschutzbeauftragte sind gezielt dafür zu sensibilisieren, dass Datenschutz auch und insbesondere dem Schutz benachteiligter Gruppen – etwa Menschen, die dem heteronormativen Geschlechtermodell nicht entsprechen –, dient. Er dient deren Teilhabe am öffentlichen Diskurs und deren Partizipation an der Gesellschaft und am demokratischen System.

Bei der Beurteilung von Datenverarbeitungsprozessen sind entsprechende Auswirkungen auf die Teilhabemöglichkeiten diskriminierter Gruppen einzubeziehen. Bund und Länder haben eine adäquate Ausstattung der Datenschutzaufsichtsbehörden sicherzustellen, damit diese grundrechtsrelevante Positionen auch gegenüber den gut ausgestatteten international agierenden Informationskonzernen wahrnehmen und durchsetzen können. Die Stiftung Datenschutz ist eine wichtige Institution, die diesen Auftrag stärker geschlechtergerecht umsetzen sollte; sie ist vom Bund und den Ländern fortzuführen und mit ausreichenden Mitteln für das laufende Geschäft auszustatten.