Institutionelle Fehlanreize für die Erwerbstätigkeit von Frauen abschaffen
Quelle: Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 5.10.2, S. 154 f.
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
- Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht
Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 5.10.2, S. 154 f.
Themenfelder
- Arbeit
- Geld
Die Kommission empfiehlt, die bestehenden institutionellen Anreize für (verheiratete) Frauen, langfristig nicht oder nur im Rahmen eines Minijobs erwerbstätig zu sein, abzubauen. Darunter fallen
- die hohe Grenzsteuerbelastung in Steuerklasse V auf das zweite Einkommen im Haushalt,
- die beitragsfreie Mitversicherung nicht erwerbstätiger Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung,
- das System der Hinterbliebenenrenten.
Durch eine SGB-II-Bedarfsgemeinschaft entsteht oft für Frauen eine fiktive Hilfebedürftigkeit bzw. Nicht-Hilfebedürftigkeit, indem das Einkommen oder Vermögen ihres Partners angerechnet wird. Gelten Personen durch diese Anrechnung nicht als hilfebedürftig, haben sie rechtlich und tatsächlich kaum Zugang zu Förderleistungen nach SGB II oder SGB III. Die Kommission empfiehlt, die Konsequenzen der fiktiven Hilfebedürftigkeit bzw. Nicht-Hilfebedürftigkeit unter Gleichstellungsaspekten zu überprüfen und die Einstandspflicht für die Kinder neuer Lebenspartner aufzuheben.