Infrastruktur schaffen, die mit Datenschutz und IT-Sicherheit konform ist
Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.3, S. 220
Steckbrief
Adressat*innen
- Bildungssektor
- Bundesregierung
- Gesetzgebende
- Kommunen
- Landesregierungen
Gleichstellungsbericht
Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.3, S. 220
Themenfelder
- Digitalisierung
Öffentliche Stellen sollten eine an Freiheits- und Gleichheitsrechten ausgerichtete Infrastruktur bereitstellen. Dazu gehört eine am Gemeinwohl orientierte, geschlechtergerechte sowie intersektionalitätsbewusste Plattform digitaler Grundversorgung und politischer Partizipation. In Schulen und Bildungseinrichtungen sind Anwendungen einzusetzen, die Datenschutz und IT-Sicherheit gewährleisten und die eine Weitergabe der Daten von Schüler*innen und Lehrkräften und eine Vernetzung mit kommerziellen sozialen Netzwerken verhindern. Empfohlen wird die Bereitstellung und Nutzung von Open-Source-Anwendungen, wobei auch darauf aufbauende Dienste als Open Source verfügbar gemacht werden müssen. Ein Transfer von Daten des schulischen Kontextes aus dem europäischen Rechtsraums hinaus ist auf vertraglicher oder gesetzlicher Basis zu untersagen, die Umsetzung dieses Verbotes ist zu kontrollieren.