Infrastruktur für Kinderbetreuung weiter verbessern

Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.V.1, S. 156–158
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Landesregierungen
Gleichstellungsbericht

Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.V.1, S. 156–158

Themenfelder
  • Arbeit
  • Zeit

Die Sachverständigenkommission empfiehlt,

  • die Anstrengungen zur Ausweitung der Verfügbarkeit von Kinderbetreuung auch für flexible Bedarfe der Eltern erheblich zu verstärken und
  • die dafür notwendigen Ressourcen auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen bereitzustellen.

Da die bestehenden Personalschlüssel teilweise erheblich von einem pädagogisch sinnvollen Betreuungsverhältnis abweichen (zum Beispiel nach Bertelsmann-Stiftung höchstens 3 unter Dreijährige oder 7,5 Kindergartenkinder pro Fachkraft), sieht die Sachverständigenkommission hier Handlungsbedarf zur Qualitätssteigerung in Kindertageseinrichtungen. Dies wäre bei einem geplanten Qualitätsentwicklungsgesetz für die Kindertagesbetreuung zu berücksichtigen.

Die Sachverständigenkommission empfiehlt darüber hinaus, den Ausbau einer bedarfsgerechten Ganztagsbetreuungsinfrastruktur in Schulen verstärkt voranzutreiben. Dabei soll eine Angleichung insbesondere der länderspezifischen Definitionen des Ganztags als Bestandteil verlässlicher, bedarfsgerechter Infrastruktur erfolgen.