Indikatoren für die Erfassung und das Monitoring digitaler Gewalt entwickeln

Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.2, S. 209
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht

Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.2, S. 209

Themenfelder
  • Digitalisierung
  • Gewalt

Bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention sollte digitale Gewalt umfassend berücksichtigt und dabei das Instrument des Monitorings genutzt werden. Hierfür müssen messbare Indikatoren entwickelt und eingesetzt werden, um die neue Dimension digitaler Gewalt besser zu fassen und entsprechende, gegebenenfalls auch gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen.