Hybride Verfahren zur Aufdeckung von Hate Speech entwickeln und einsetzen

Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.2, S. 208
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Forschende/Hochschulen
  • Landesregierungen
Gleichstellungsbericht

Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.2, S. 208

Themenfelder
  • Digitalisierung
  • Gewalt

Forschung sollte gefördert werden, die der Frage nachgeht, inwieweit es möglich ist, mittels eines algorithmengesteuerten Detektors oder hybrider Verfahren („Interactive Machine Learning“) Hate Speech zu löschen, ohne die Meinungsfreiheit einzuschränken („Overblocking“).