Hürden beim Energy-Sharing abbauen und dezentrale Energieproduktion inklusiv und geschlechtergerecht gestalten
Quelle: Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.1, S. 58
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
- Energiegemeinschaften
- Kommunen
Gleichstellungsbericht
Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.1, S. 58
Themenfelder
- Macht
- Nachhaltigkeit/Klima
Energy-Sharing und Bürger*innenenergie können der Spaltung der Gesellschaft beim Thema erneuerbare Energien und Klimaschutz entgegenwirken. Aktuelle Forschungsergebnisse zeigen dabei, wie wichtig es ist, Strategien und Maßnahmen für eine gerechte und diverse lokale Energieproduktion zu entwickeln, von der alle Bürger*innen profitieren. Dafür sind Rahmenbedingungen notwendig, die Selbstbestimmung und Eigeninitiative von Bürger*innen fördern und die Beteiligung strukturell benachteiligter Menschen unterstützen.
- Die Sachverständigenkommission empfiehlt der Bundesregierung, die rechtlichen Grundlagen für das Energy-Sharing zu entbürokratisieren, die Hürden beim Energy-Sharing abzubauen und das Sharing auf einen regional eingegrenzten Raum zu beschränken. Derartige Regelungen schaffen die Grundlage dafür, dass auch Mieter*innen und Haushalte mit geringen Einkommen vom preisgünstigen und regional erzeugten Strom profitieren können.
- Im EEG ist beim Thema Bürger*innenenergie die Berücksichtigung struktureller Ungleichheiten zu verankern, um die Beteiligung von Energieproduzent*innen und -konsument*innen (Prosument*innen) mit geringen Einkommen zu stärken.
- Kommunen sollten gezielt die Beteiligung von Menschen fördern, die im Energiebereich bisher wenig berücksichtigt werden oder sich eine Beteiligung nicht leisten können, zum Beispiel Frauen, Migrant*innen, Jugendliche, Menschen mit geringem Einkommen. Hierfür gilt es, innovative Modelle zu entwickeln, die die niedrigschwellige finanzielle Beteiligung an Energieanlagen ermöglichen. Beispielsweise könnten dies Ratenzahlungen bei Einlagen sein oder die Abgabe von Anteilen zu einem symbolischen Preis zum Beispiel an Alleinerziehende.
- Betreiber*innen von Energiegemeinschaften und vor allem deren Dachverbände sollten Ziele wie Geschlechtergerechtigkeit, Diversität und Inklusivität stärken und Genderkompetenz aufbauen. Das dafür notwendige Wissen könnte zum Beispiel über Beratungen und Schulungen durch Expert*innen an der Schnittstelle von Geschlechtergerechtigkeit und Energiepolitik oder Handreichungen für den Aufbau inklusiver und geschlechtergerechter Energiegemeinschaften aufgebaut werden.