Gleichstellungsziele und Belange der Sorgearbeit angemessen in die Verkehrs- und Mobilitätsgesetzgebung integrieren
Quelle: Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.5, S. 107
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
- Gesetzgebende
- Landesregierungen
Gleichstellungsbericht
Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.5, S. 107
Themenfelder
- Macht
- Nachhaltigkeit/Klima
Die Expertise für ein integriertes BuMoG legt dar, dass Anforderungen der Geschlechter und Flächengerechtigkeit, der Klimaanpassung und des -schutzes sowie aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen in der bestehenden Verkehrs- und Mobilitätsgesetzgebung nicht angemessen berücksichtigt werden. Aus diesem Grund empfiehlt die Sachverständigenkommission Folgendes:
- Die Verkehrs- und Mobilitätsplanung betreffende gesetzliche Grundlagen und Regelwerke sowie damit zusammenhängende Förderungen sollen so angepasst werden, dass sie an gleichstellungsorientierten Zielen und Maßnahmen zur Erhöhung der Geschlechtergerechtigkeit ausgerichtet sind.
- Dazu gehört, dass Regelwerke und Pläne auf Bundes- wie Länderebene Anforderungen der Sorgearbeit als einen grundlegenden Belang integrieren.
- Für die Verbesserung und das Capacity-Building der dafür notwendigen Datengrundlagen und Forschungsansätze müssen Ressourcen bereitgestellt werden.