Gleichstellungsziele und Belange der Sorgearbeit angemessen in die Verkehrs- und Mobilitätsgesetzgebung integrieren

Quelle: Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.5, S. 107
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Gesetzgebende
  • Landesregierungen
Gleichstellungsbericht

Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.5, S. 107

Themenfelder
  • Macht
  • Nachhaltigkeit/Klima

Die Expertise für ein integriertes BuMoG legt dar, dass Anforderungen der Geschlechter und Flächengerechtigkeit, der Klimaanpassung und des -schutzes sowie aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen in der bestehenden Verkehrs- und Mobilitätsgesetzgebung nicht angemessen berücksichtigt werden. Aus diesem Grund empfiehlt die Sachverständigenkommission Folgendes:

  • Die Verkehrs- und Mobilitätsplanung betreffende gesetzliche Grundlagen und Regelwerke sowie damit zusammenhängende Förderungen sollen so angepasst werden, dass sie an gleichstellungsorientierten Zielen und Maßnahmen zur Erhöhung der Geschlechtergerechtigkeit ausgerichtet sind.
  • Dazu gehört, dass Regelwerke und Pläne auf Bundes- wie Länderebene Anforderungen der Sorgearbeit als einen grundlegenden Belang integrieren.
  • Für die Verbesserung und das Capacity-Building der dafür notwendigen Datengrundlagen und Forschungsansätze müssen Ressourcen bereitgestellt werden.