Gleichstellungsorientierte Perspektive in Technikfolgenabschätzung integrieren

Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.III, S. 231
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
Gleichstellungsbericht

Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.III, S. 231

Themenfelder
  • Digitalisierung
  • Macht

Die Sachverständigenkommission empfiehlt, die Geschlechterperspektive in die verwendeten Methoden der Technikfolgenabschätzung zu integrieren. Standardisierte Verfahren einer gleichstellungsorientierten Technikfolgenabschätzung wie Checklisten sollten (weiter-)entwickelt und anschlussfähig gemacht werden.

Dabei gilt es, die Erkenntnisse der Geschlechterforschung – insbesondere der feministischen Science and Technology Studies – einzubeziehen. Denn obgleich die Technikfolgenabschätzung ein interdisziplinäres Feld ist, gibt es diesbezüglich Nachholbedarf. Dies bezieht sich auch auf eine angemessen anspruchsvolle Konzeption von Geschlecht, die die Verschränkung verschiedener diskriminierungsrelevanter Kategorien einbezieht.

Technikfolgenabschätzung sollte zu einem frühen Zeitpunkt des Entwicklungsvorhabens erfolgen, um Gleichstellung bereits in die eigentliche Planung, Entwicklung und Gestaltung einfließen lassen zu können – anstatt problematische Gleichstellungswirkungen erst nachträglich zu benennen und abzuschwächen zu versuchen. Eine gleichstellungsorientierte Technikfolgeabschätzung sollte mit der beschleunigten Technikentwicklung mithalten, indem sie breit angewandt wird, auch in der Grundlagenforschung.