Gleichstellungsorientierte Perspektive in den Institutionen und Verfahren der Technikfolgenabschätzung strukturell verankern
Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.III, S. 231
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
Gleichstellungsbericht
Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.III, S. 231
Themenfelder
- Digitalisierung
- Macht
Die gleichstellungsorientierte Perspektive sollte in den bestehenden Institutionen und Verfahren der Technikfolgenabschätzung strukturell verankert werden. Ein diesbezüglich relevanter Akteur auf Bundesebene ist zum Beispiel das BMBF mit seinem Programm zur Innovations- und Technikanalyse. Für eine gleichstellungsorientierte Verankerung bedarf es einer Stärkung ressortspezifischer Expertise sowie fachlicher Unterstützung, beispielsweise durch eine entsprechend ausgestattete Bundesstiftung für Gleichstellung.
Die oben stehende Empfehlung der Sachverständigenkommission zur Stärkung der gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung gilt auch für die parlamentarisch- regulative Technikfolgenabschätzung. Beispielsweise sollte das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag Genderkompetenz berücksichtigen und fördern, sowohl beim Personal als auch bei der Einladung externer Expert*innen.
Im Bereich der Forschungsförderung sollte die Berücksichtigung von Geschlechteraspekten zu einem Kriterium der Antragsannahme und in der Evaluation werden.