Gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung stärken

Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.III, S. 230 f.
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
Gleichstellungsbericht

Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.III, S. 230 f.

Themenfelder
  • Digitalisierung
  • Macht

Nach wie vor mangelt es an institutionalisierten Strukturen, die gewährleisteten, dass Gesetze und Verordnungen tatsächlich geprüft und gleichstellungsorientiert gestaltet werden. Die Sachverständigenkommission unterstreicht die Empfehlungen des Zweiten Gleichstellungsberichts (vgl. Bundesregierung 2017: 232), die Anwendung der Arbeitshilfe zur gleichstellungsorientierten Folgenabschätzung für das jeweils zuständige Fachressort verbindlich zu machen sowie die dafür notwendige fachliche Unterstützung bereitzustellen. Zu begrüßen ist, dass die Arbeitshilfe in die elektronische Gesetzesfolgenabschätzung eingebunden wird. Offen ist jedoch, ob die elektronische Anwendung für eine stärkere Verbindlichkeit der Arbeitshilfe sorgt. Die Ergebnisse der Folgenabschätzungen sollten transparent gemacht werden.