Gleichstellungsmonitoring einführen und verankern

Quelle: Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.3, S. 197
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
Gleichstellungsbericht

Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.3, S. 197

Themenfelder
  • Macht
  • Nachhaltigkeit/Klima

Um die gleichstellungspolitischen Ziele und Ergebnisse gemäß internationalen und nationalen Verpflichtungen in Bezug auf die sozial-ökologische Transformation nachzuhalten, empfiehlt die Sachverständigenkommission die Entwicklung und Einführung eines Monitoringsystems. Im Rahmen des Gleichstellungsmonitorings sollten alle Ressorts anhand ausgewählter Kriterien Bericht erstatten. Berichtet würde etwa über die Erreichung gleichstellungspolitischer Ziele gemäß dem GAP oder einer ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie, der Schaffung von Strukturen zur Durchsetzung von Gender Maistreaming und Gender Budgeting und seine nachweisliche Praxis, die Beteiligung von Frauen an Entscheidungen oder andere gleichstellungsrelevante Aktivitäten. Analog zu den „Schattenberichten“ zur CEDAW-Berichterstattung könnte wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen eine Rolle bei der Bewertung des Gleichstellungsfortschritts zukommen.