Gleichstellungsaktionspläne und -strategien mit verbindlichen Zielen für die Verwirklichungschancen der Geschlechter aufsetzten und umsetzen
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
- Kommunen
- Landesregierungen
Gleichstellungsbericht
Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel D.IV.1, S. 231
Themenfelder
- Macht
Aktionspläne und Strategien für die Gleichstellung der Geschlechter sind übliche Instrumente, um Gleichstellungspolitik umzusetzen. Auf der Ebene der Bundesländer und der Städte und Kommunen gibt es sie teilweise bereits. Auch hatten im Jahr 2012 zwei Drittel der Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen Aktionsplan für die Gleichstellung, der von der Regierung oder dem Parlament angenommen wurde. Die Bundesregierung hat sich im Jahr 2015 für eine Strategie der EU-Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern ausgesprochen; eine solche Strategie sollte auch konkrete Ziele, Maßnahmen und Indikatoren enthalten, für die eine Beobachtung (Monitoring) der Umsetzung greift. Dieser Forderung schließt sich die Sachverständigenkommission an und empfiehlt darüber hinaus die Einführung des Instruments „Aktionsplan“ auf Bundesebene, in dem verbindliche gleichstellungspolitische Ziele für die jeweilige Legislaturperiode festgelegt und mit Maßnahmen unterlegt werden. Damit dieser Aktionsplan wirksam werden kann, muss in ihm bereits die Koordinierungsstruktur für die Umsetzung verbindlich geregelt werden; auch bedarf es der entsprechenden personellen und finanziellen Ausstattung der Stelle, die federführend für die Erstellung und Begleitung des Aktionsplans zuständig ist.
Zum Weiterlesen
Themenblatt: Strukturen und Instrumente zur Umsetzung von Gleichstellung