Gleichstellungsaktionspläne und -strategien mit konkreten Zielvorgaben für die Verwirklichungschancen der Geschlechter aufsetzten und umsetzen
Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel D.IV.1, S. 231
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
- Kommunen
- Landesregierungen
Gleichstellungsbericht
Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel D.IV.1, S. 231
Themenfelder
- Macht
Aktionspläne und Strategien für die Gleichstellung der Geschlechter sind übliche Instrumente für die Umsetzung und Entwicklung von Gleichstellungspolitik. Auf der Ebene der Bundesländer und der Städte und Kommunen gibt es sie teilweise bereits. Auch hatten im Jahr 2012 zwei Drittel der Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen Aktionsplan für die Gleichstellung, der von der Regierung oder dem Parlament angenommen wurde. Die Bundesregierung hat sich im letzten Jahr für eine Strategie der EU-Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern ausgesprochen; eine solche Strategie sollte auch konkrete Ziele, Maßnahmen und Indikatoren enthalten, für die eine Beobachtung (Monitoring) der Umsetzung greift. Dieser Forderung schließt sich die Sachverständigenkommission an und empfiehlt darüber hinaus die Einführung des Instruments „Aktionsplan“ auf Bundesebene, in dem verbindliche gleichstellungspolitische Ziele für die jeweilige Legislaturperiode festgelegt und mit Maßnahmen unterlegt werden. Damit dieser Aktionsplan wirksam werden kann, muss in ihm bereits die Koordinierungsstruktur für die Umsetzung verbindlich geregelt werden; auch bedarf es der entsprechenden personellen und finanziellen Ausstattung der Stelle, die federführend für die Erstellung und Begleitung des Aktionsplans zuständig ist.
Die im vorliegenden Gutachten erarbeiteten Erkenntnisse könnten Impulse für die Formulierung verbindlicher Gleichstellungsaktionspläne geben.