Gesetzlichen Mindestlohn einführen und Frauenberufe aufwerten

Quelle: Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 5.10.6, S. 157 f.
Steckbrief
Adressat*innen
  • Gesetzgebende
  • Tarifpartner
Gleichstellungsbericht

Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 5.10.6, S. 157 f.

Themenfelder
  • Geld
  • Macht

Viele Erwerbstätigkeiten reichen aufgrund ihrer „Ertragsschwäche“ trotz Vollzeittätigkeit nicht zur Existenzsicherung, geschweige denn zum Aufbau ausreichender Alterssicherungsansprüche aus. Zahlreiche frauendominierte Tätigkeiten im unteren Einkommensbereich werden von Tarifverträgen nicht erreicht.

Die Sachverständigenkommission empfiehlt daher,

  • einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, damit auch für Haushaltskonstellationen ohne Zugang zu einem klassischen „Familienlohn“ eine Existenzsicherung ohne aufstockende Grundsicherungszahlungen möglich ist,
  • die Finanzierung und Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen in den sozialen Dienstleistungsbereichen grundsätzlich zu reformieren,
  • eine Qualitäts- und Aufwertungsoffensive für Frauenarbeit zu initiieren, insbesondere in den für die zukünftige gesellschaftliche Entwicklung zentralen Sozial-, Erziehungs- und Gesundheitsberufen,
  • Mindestbedingungen für Arbeitsverhältnisse zu definieren,
  • Anreize für Weiterbildungen und Möglichkeiten zur beruflichen Neuorientierung zwingend zu schaffen.

Darüber hinaus ist generell eine Minderung der Segregation des geschlechtsstrukturierten Arbeitsmarktes anzustreben.