Gesetzliche Rentenversicherung als zentrale Säule der Alterssicherung stärken

Quelle: Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 7.6.1, S. 225 f.
Steckbrief
Adressat*innen
  • Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht

Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 7.6.1, S. 225 f.

Themenfelder
  • Geld

Die Sachverständigenkommission fordert einen für alle Menschen geltenden eigenständigen Rentenanspruch mindestens auf Höhe der bedarfsorientierten Grundsicherung. Damit dieser aufgebaut werden kann, bedarf es folgender Maßnahmen und Instrumente:

  • die Erweiterung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung auf bisher nicht erfasste Erwerbsformen, wie geringfügige Beschäftigung und bisher nicht versicherungspflichtige Formen der Selbstständigkeit)
  • die Absicherung von Zeiten der Arbeitslosigkeit durch Beiträge, die rechnerisch mindestens zu Anwartschaften in Höhe der Grundsicherung im Alter führen
  • die Entwicklung von Vorsorgelösungen für bisher nicht abgedeckte Zeiten der Nichterwerbstätigkeit, sofern diese das Ziel eigenständiger armutsvermeidender Rentenansprüche gefährden
  • die Einführung einer Flankierung durch mindestsichernde Ausgleichselemente für Personen mit besonders schwachen Versicherungsverläufen, die sicherstellen, dass ein eigenständiger Rentenanspruch mindestens auf Höhe der Grundsicherung erzielt werden kann
  • die Anrechnung von Pflegezeiten auf die Rentenansprüche – auch für Nichterwerbstätige und Pflegende, die das Rentenalter bereits erreicht haben