Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen geschlechtergerecht anpassen

Quelle: Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.4, S. 97
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Gesetzgebende
  • Kommunen
  • Landesregierungen
Gleichstellungsbericht

Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.4, S. 97

Themenfelder
  • Nachhaltigkeit/Klima
  • Zeit

Um eine geschlechtergerechte sozial-ökologische Transformation umzusetzen, bedarf es geänderter Rahmenbedingungen und Regulative, um Raum für neue gesellschaftliche Formen des Zusammenlebens, der Vereinbarkeit zwischen Sorge- und Erwerbsarbeit und geänderten Wohn- und Erwerbsarbeitsformen zu schaffen. Flexible, flächen- und mobilitätssparende Angebote für Gesundheit, Sorge- und Erwerbsarbeit müssen auch im Bestand in städtischen, suburbanen und ländlichen Räumen erleichtert werden.

Um die besagten Ziele zu erreichen, empfiehlt die Sachverständigenkommission:

  • Eine Anpassung der Landesbauordnungen, der Musterbauordnung und des BauGB, mit dem Ziel, die Nutzungsmischung und Nutzungskoppelung insbesondere für soziale Infrastruktur zu erleichtern und Belange der Sorgearbeit wie die Nutzbarkeit des Wohnumfeldes zum Beispiel mit Freiräumen und die Anpassung der Gebäude zum Beispiel mit ausreichenden Abstellflächen zu sichern.
  • Durch eine Reform des § 35 BauGB sollte die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude zu Räumen für Versorgungsangebote oder Erwerbsarbeit erleichtert werden, um den Flächenverbrauch zu mindern und die Vereinbarkeit von Sorge- und Erwerbsarbeit zu verbessern.
  • Im BauGB soll die Erreichbarkeit von Einrichtungen der Sorgearbeit als Abwägungsbelang im Wohn- und Lebensumfeld explizit benannt werden.