Gesellschaftlich notwendige Arbeit sozial absichern

Quelle: Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.9, S. 158
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht

Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.9, S. 158

Themenfelder
  • Arbeit
  • Geld
  • Nachhaltigkeit/Klima

Um soziale Härten zu reduzieren und der privaten Pflege Angehöriger endlich zu angemessener gesellschaftlicher Anerkennung zu verhelfen, bedarf es einer ausreichenden arbeitsrechtlichen Freistellung von Beschäftigten, die Angehörige pflegen, der Regelung ihres Unterhalts sowie der rentenrechtlichen Absicherung der pflegenden Angehörigen.

  • Die Sachverständigenkommission empfiehlt als Sofortmaßnahme nach dem Vorbild der Kindererziehungszeiten Berücksichtigungszeiten für Pflegezeiten von bis zu acht Jahren. Damit würden Verluste bei der Altersvorsorge aufgrund pflegebedingter Teilzeitarbeit abgemildert. Das im Rahmen des Gesetzes über die Familienpflegezeit (Familienpflegezeitgesetz – FPfZG) gewährte Darlehen sollte in ein Pflegegeld nach dem Vorbild des Elterngeldes umgewandelt werden. Gleichzeitig sollte mit gezielten Gleichstellungs- und Fördermaßnahmen sichergestellt werden, dass erworbene Chancen und Rechte in der Erwerbsarbeit (z. B. für den beruflichen Aufstieg) bestehen bleiben.
  • Um das Risiko der Altersarmut grundsätzlich einzudämmen, empfiehlt die Sachverständigenkommission, die Regelung zur Grundrente weiter zu verbessern, damit der weitverbreiteten Angst und Sorge um die Sicherheit im Alter entgegengewirkt wird.