Geschlechtergerechtigkeit als Querschnittsaufgabe in den Klimaanpassungsstrategien verankern und fördern
Quelle: Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.4, S. 96 f.
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
- Kommunen
- Landesregierungen
Gleichstellungsbericht
Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.4, S. 96 f.
Themenfelder
- Macht
- Nachhaltigkeit/Klima
Um gleichstellungsrelevanten Belangen Rechnung zu tragen, müssen bei der Klimaanpassung von Beginn an Gleichstellungsziele berücksichtigt werden. (Intersektionale) Genderbelange sollten in die Förder-, Informations- und Beratungsangebote des Bundes – beispielsweise bei der Implementierung des KAnG – integriert werden. Mit einem geschlechterdifferenzierten Blick auf (den Schutz vor) Klimafolgen können diese Belange besser berücksichtigt werden. Um sie zu verankern, empfiehlt die Sachverständigenkommission eine Reihe von Maßnahmen:
- Im Vorfeld der Klimaanpassungsstrategie eine gleichstellungsorientierte Vulnerabilitätsanalyse durchführen: Als Grundlage für die Klimaanpassungsstrategie wird auf Bundes- und bei Bedarf auch auf Landesebene eine Risikoanalyse durchgeführt. Diese befasst sich mit den Auswirkungen des Klimawandels auf Natur und Infrastrukturen. Die Sachverständigenkommission empfiehlt, die Risikoanalyse mit einer verpflichtenden sozialen Vulnerabilitätsanalyse zu verbinden, mit der die Geschlechterverhältnisse und andere gesellschaftliche Bedingungen, die Vulnerabilität entstehen lassen, erfasst werden.
- Gleichstellungsorientierte Vulnerabilitätsanalysen in den Förderprogrammen verankern: Um zu gewährleisten, dass Klimaanpassungsstrategien auch auf Länder- und kommunaler Ebene Geschlechteraspekte berücksichtigen, sollten gleichstellungsorientierte Vulnerabilitätsanalysen in den Förderprogrammen zur kommunalen und regionalen Klimaanpassung verankert werden. Die Sachverständigenkommission empfiehlt, Experimentierräume zu fördern und Modellprojekte für die Klimaanpassung durchzuführen. Integraler Bestandteil sollte eine Überprüfung dessen sein, wie sich die erprobten Maßnahmen auf die Geschlechter und auf als vulnerabel identifizierte Personengruppen auswirken.
- Gleichstellung in den Wissenstransfer zwischen Akteur*innen der Klimaanpassung aufnehmen: Verankert in der DAS ist ein umfassendes Informations-, Vernetzungs- und Beratungsangebot, das vom Bund zur Verfügung gestellt wird. In diese Angebote, die auch dem Wissenstransfer zwischen Klimaanpassungsmanager*innen dienen (auf Bundes- und regionaler Ebene), sollte von den jeweils zuständigen Behörden, zum Beispiel dem UBA, das Thema geschlechtergerechte Anpassungsmaßnahmen aufgenommen werden. Auf kommunaler Ebene sollte der Austausch zwischen Klimaanpassungsmanager*innen und Gleichstellungsbeauftragten verstärkt werden.
- Gleichstellungsorientierte Zielindikatoren für die Wirkungsprüfung entwickeln: Für die Prüfung der Wirkungen der Klimaanpassungsmaßnahmen sollten gleichstellungsorientierte Zielindikatoren entwickelt und explizit in den Strategien verankert werden. Hierfür sind entsprechende Ressourcen bereitzustellen. Beispiele für Instrumente für eine Exante-Wirkungskontrolle sind der Gender-Check oder das Gender Impact Assessment (GIA).