Geschlechtergerechte, teilhabeorientierte Technikgestaltung in Forschung und Lehre etablieren
Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.I.1, S. 107 f.
Steckbrief
Adressat*innen
- Forschende/Hochschulen
- Landesregierungen
Gleichstellungsbericht
Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.I.1, S. 107 f.
Themenfelder
- Bildung/Wissen
- Digitalisierung
Innerhalb der Technikwissenschaften und der Informatik ist Geschlechterforschungskompetenz nötig. Die Gender Studies sowie die Science and Technology Studies (STS) stellen hierfür Theorien und Praktiken bereit, die auf organisationaler Ebene, auf Ebene der Technologieentwicklung und -anwendung sowie auf Bildungsebene einfließen müssen.
Die Sachverständigenkommission empfiehlt den Bundesländern, bestehende Strukturen an Universitäten und Hochschulen im Bereich der interdisziplinären Informatik zu fördern und soweit es daran fehlt, entsprechende Strukturen zu etablieren.
Im Bereich der angewandten geschlechtergerechten, teilhabeorientierten Technikentwicklung besteht zudem Forschungsbedarf. Intersektionale, inklusive Geschlechterforschungsexpertise muss mit der Informatik und den Ingenieurwissenschaften in Austausch gebracht werden. Hierzu sind Lehrstühle und Professuren mit Geschlechterforschungsdenomination in den Technikwissenschaften einzurichten; derartige Professuren ermöglichen eine nachhaltige inhaltliche Vermittlung einer geschlechtergerechten, diskriminierungsfreien und teilhabeorientierten Technikentwicklung in der Forschung. So entsteht eine nachhaltigere institutionelle Verankerung als allein im Rahmen temporärer BMBF- oder DFG-Förderprojekte.
Der Ausbau und die nachhaltige Verankerung geschlechter- und diversitätsbezogener Kompetenzen und Inhalte in den Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaft und der Mathematik wirkt auch in die Hochschullehre. Dafür ist die Einbindung von Lehranteilen oder -veranstaltungen der STS und der Gender Studies sowie die Anerkennung dort erbrachter Leistungen sicherzustellen. Fragen informationeller Selbstbestimmung und (geschlechterbezogener) Diskriminierung sollten als fester Bestandteil der Softwareentwicklung angesehen und behandelt werden. Dieser Grundsatz ist als Bestandteil in Ausbildung und Studium der Personen zu verankern, die algorithmische Systeme herstellen oder entwerfen.