Geschlechtergerechte Pflegeinfrastrukturen schaffen: Ausbau gemischter Betreuungsarrangements

Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.VI.1.c, S. 166 f.
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
Gleichstellungsbericht

Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.VI.1.c, S. 166 f.

Themenfelder
  • Gesundheit

Die Sachverständigenkommission empfiehlt, gemischte Betreuungsarrangements zu entwickeln, in denen sich informell und professionell Pflegende ergänzen – idealerweise unter Federführung der sozialen Pflegeversicherung. Die derzeit schon bestehenden Möglichkeiten, Modellprojekte zu fördern, sollten in diesem Zusammenhang ausgebaut werden. Damit gemischte Betreuungsarrangements tatsächlich in diesem Sinne wirken können, ist mittel- und langfristig eine Abkehr vom Primat informeller Pflege erforderlich, das sich hinter der derzeit positivrechtlich abgesicherten Forderung „ambulant vor stationär“ verbirgt (vgl. § 3 SGB XI). Die Familienverantwortung in der Pflege soll durch die Abkehr vom Primat der informellen Pflege nicht infrage gestellt werden. Vielmehr soll durch den rechtsanspruchsgesicherten Ausbau gemischter Betreuungsarrangements die langfristige Wahrnehmung der Familienverantwortung ermöglicht werden.

Hierfür gibt es folgende Ansatzpunkte:

  • Weiterentwicklung kommunal gesteuerter Pflegestützpunkte (PSG III)
  • Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote (PSG II)
  • Intensivierung von genderkompetenter Pflegeberatung, die Frauen und Männer anspricht und die Lebenssituation informell Pflegender einbezieht