Geschlechtergerechte Pflegeangebote im Sozialraum schaffen

Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.VI.1.b, S. 165 f.
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Kommunen
  • Kranken- und Pflegekassen
  • Landesregierungen
Gleichstellungsbericht

Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.VI.1.b, S. 165 f.

Themenfelder
  • Gesundheit

Die Sachverständigenkommission empfiehlt, dass Bund, Länder, Kommunen, Kranken- und Pflegekassen die Konzeptionierung und Implementierung geschlechtergerechter Pflegeangebote im Sozialraum fördern. Hierbei ist vor allem an die Weiterentwicklung von Versorgungstrukturen und Versorgungskonzepten (§ 45c SGB XI) zu denken (die nicht nur auf demenzkranke Pflegebedürftige bezogen sein sollte). Außerdem sollte das Förderrecht der Länder entsprechend ergänzt werden (vgl. beispielhaft etwa §§ 11 ff. Alten- und Pflegegesetz NRW).  Die schon jetzt bei der Städtebauförderung relevante Idee der Sozialraumorientierung könnte spezifiziert werden, indem Beträge aus den Fördertöpfen zur Städtebauförderung für Projekte mit Gender-Schwerpunkt zur Verfügung gestellt werden.