Geschlechtergerechte, partizipative Technikentwicklung und -gestaltung als Maßnahme gegen digitale Gewalt nutzen

Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.2, S. 210
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Forschende/Hochschulen
  • Unternehmen
Gleichstellungsbericht

Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.2, S. 210

Themenfelder
  • Digitalisierung
  • Gewalt

Beim Smart Home, beim Internet der Dinge und bei ubiquitären (allgegenwärtigen) Technologien, die in sozialen Nahräumen genutzt werden, sollten die Prinzipien geschlechtergerechter Technikgestaltung zum Einsatz kommen.

Softwarefirmen und Technologieanbieter*innen müssen stärker in die Pflicht genommen werden, Missbrauchs-, Gewalt- und Überwachungsgefahren neuer Technologien abzuschätzen und Bedrohungspotenziale frühzeitig im Entwicklungsprozess zu identifizieren. Hierzu muss der Einsatz „smarter“ Technologien im Kontext des sozialen Nahraums vor dem Hintergrund geschlechtsspezifischer Ungleichheiten bezüglich Teilhabe, Machtverhältnissen und Vulnerabilitäten verstanden werden.

Für die Gestaltung im Kontext des Internet der Dinge und von Smart Home-Technologien heißt das konkret:

  • Neben technischer Expertise sollten verschiedene Arten von Domänenwissen einbezogen werden, beispielsweise aus dem Feld der sozialwissenschaftlichen Geschlechterforschung und der sozialen Arbeit, aber auch das von Betroffenen (über Vereine, Opferschutzinitiativen etc.).
  • Geschlechtsspezifische Vulnerabilitäten sollten ausgearbeitet und in Privacy- und Securitykonzepte einbezogen werden (Erweiterung des Ansatzes Privacyby- Design um die Dimension Geschlecht).
  • Partizipative Gestaltungsmethoden, die auch Frauen explizit ansprechen und einbeziehen, sollten genutzt werden, um deren Gestaltungsmacht und Einfluss im Bereich Smart Home-Technologien und deren spätere aktive Nutzung sowie deren Knowhow zu erhöhen. Hierzu ist auch die Frage einzubeziehen, wie Smart Home-Technologien Frauen empowern können, sich vor Gewalt zu schützen. Wichtig ist hierbei, die Diversität von Frauen zu berücksichtigen und beispielsweise Frauen mit Behinderungen, verschiedenen sozioökonomischen Hintergründen, unterschiedlichem Alter dezidiert mitzudenken.
  • Smart Home-Technologien müssen daraufhin überprüft werden, ob sie mit geschlechtsspezifischen Stereotypisierungen arbeiten. Beispielsweise nutzen Assistenzsysteme wie Smart Speaker weibliche Stimmen und Anthropomorphisierungen und können damit das Stereotyp der weiblichen Assistentin reifizieren; entsprechende Stereotypisierungen gehen über die Stimme oder Benutzungsoberfläche hinaus und zeigen sich auch in den Antworten und Reaktionen der Software. Hier gilt es gegenzusteuern.
  • Sicherheitseinstellungen internetfähiger Geräte und Virenschutzsoftware sind dafür konzipiert, Angriffe „von außen“ abzuwehren. Was sie nicht berücksichtigen, ist, dass Angriffe aus dem Nahraum erfolgen können: dass beispielsweise ein*e Angreifer*in auf ein Gerät physisch zugreifen kann oder über das Passwort, um das Gerät zu entsperren, verfügt. Maßnahmen zur Wahrung von Datenschutz und -sicherheit auf Anwendungsplattformen und mobilen Geräten sollten so gestaltet sein, dass sie vor beiden Arten der Bedrohung schützen.