Geschlechterdisaggregierte Datenbasis schaffen

Quelle: Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.6, S. 122
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Kommunen
Gleichstellungsbericht

Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.6, S. 122

Themenfelder
  • Geld
  • Nachhaltigkeit/Klima

Nach Geschlecht und intersektionalen Indikatoren disaggregierte Daten für die einzelnen Förderprogramme sind bislang nicht verfügbar. Um die Verwendung der Fördermittel unter Gleichstellungsaspekten bewerten zu können, ist eine verbesserte Datengrundlage mit einer genaueren Charakterisierung der geförderten Haushalte erforderlich.

  • Die Sachverständigenkommission empfiehlt, bei der Vergabe von Fördermitteln Informationen zu Haushaltstyp, Alter, Geschlecht der Antragstellenden zu erfassen und auszuwerten.
  • Auch bei der Ermittlung von Daten über den Energiebedarf von Gebäuden sollten geschlechterdisaggregierte Daten über die soziodemografische Struktur der Nutzer*innen erhoben werden. Dies gilt zum Beispiel für die Erstellung kommunaler Wärmepläne.