Genderkompetentes Arbeitsmarktmonitoring aufbauen

Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel D.I.4, S. 220
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Forschende/Hochschulen
Gleichstellungsbericht

Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel D.I.4, S. 220

Themenfelder
  • Arbeit
  • Digitalisierung

Für viele Gremien und Regierungsprogramme, die sich bislang mit Digitalisierung befassen, sind Geschlechterverhältnisse ein blinder Fleck (zum Beispiel Digitale Agenda 2014–2017, Nationaler IT-Gipfel, Hightech-Forum der Bundesregierung, Projekt „QuBe – Qualifikation und Beruf in der Zukunft“). Deshalb empfiehlt die Sachverständigenkommission ein Gender Mainstreaming aller Gremien, die sich mit der Zukunft und der Digitalisierung der Arbeit befassen.

Ausgelöst durch die digitale Transformation des Arbeitsmarktes werden in den kommenden Jahren erhebliche Verschiebungen zu verzeichnen sein, welche die Geschlechterverhältnisse absehbar, aber schwer kalkulierbar betreffen. Die Digitalisierung verändert die beruflichen Anforderungen, Strukturen und Wertigkeiten in sämtlichen Branchen; dies betrifft männliche und weibliche Arbeitskräfte aufgrund der horizontalen Geschlechtersegregation der Arbeitsmärkte in unterschiedlicher Weise.
Damit Verschiebungen auf dem Arbeitsmarkt in ihren Auswirkungen auf die Beschäftigungsmöglichkeiten, Qualifizierungsbedarfe und Verwirklichungschancen frühzeitig erfasst und Ungleichheitsdynamiken besonders in den Blick genommen werden, empfiehlt die Sachverständigenkommission die durchgehende Integration von Geschlechterkompetenz in die Arbeitsmarktforschung. Ein Kreis von Sachverständigen mit Vertreterinnen und Vertretern unter anderem aus der Politik, der Sozialpartnerschaft, dem Ausbildungssystem, aus Betrieben und aus der Forschung sollte regelmäßig – beispielsweise unter dem Dach des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) oder der Bundesagentur für Arbeit (BA) – zusammenkommen, um einschlägige Prognosen zu sichten, zu bewerten und daraus Handlungsempfehlungen für die Akteurinnen und Akteure zu entwickeln. Das Sachverständigengremium sollte unterschiedliche wissenschaftliche Disziplinen einbeziehen, z. B. Arbeits- und Industriesoziologie, Psychologie, Ökonomie, Organisationswissenschaft und Rechtswissenschaft.

Auch in anderen Bereichen der neuerdings intensiven institutionellen Befassung mit Digitalisierung fehlt eine durchgehende gleichstellungspolitische Orientierung. So sollte beispielsweise bei der Vergabe finanzieller Mittel für Professuren und Lehrstühle zur Digitalisierung die Gleichstellungsperspektive präsent sein, sowohl was die Besetzung der Professuren als auch die inhaltliche Ausrichtung der Lehrstühle angeht.