Gender-, Diversitäts- und interkulturelle Kompetenz in der Berufsberatung gesetzlich konkretisieren

Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.II.1., S. 133
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Bundesregierung
  • Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht

Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.II.1., S. 133

Themenfelder
  • Arbeit
  • Bildung/Wissen

Die Sachverständigenkommission empfiehlt, eine gender- und diversitätskompetente Berufsberatung und Berufsorientierung gesetzlich zu konkretisieren. Dabei soll auch auf Verdienstmöglichkeiten und deren Bedeutung für den gesamten Lebensverlauf eingegangen werden. Pläne, dies als gesetzliche Zielsetzung bei der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit (BA) festzuschreiben, sollten vorangetrieben werden.

Als Ziel der Berufsberatung und Berufsorientierung soll auch die Erweiterung des Berufswahlspektrums verankert werden. Damit soll erreicht werden, dass die Berufswahl anhand der Fähigkeiten und Interessen erfolgt und unbewusst wirkende Stereotype im Beratungsprozess hinterfragt werden können.

Die Sachverständigenkommission empfiehlt weiterhin, gesetzlich zu verankern, dass Arbeitgeber in der Beratung auch über auf Geschlecht und Herkunft bezogene Nachteile am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt informiert werden. Auf diesem Weg sollen Arbeitgeber, insbesondere kleine Unternehmen, erreicht und für die Anwendung gleichstellungsorientierter Grundsätze gewonnen werden.

Gender- und Diversitätskompetenz einschließlich interkultureller Kompetenz sollen zur Schlüsselqualifikation aller am Berufswahlprozess beteiligten Fachkräfte werden. Um die Qualifikationen zu schulen, müssen didaktische und methodische Ansätze entwickelt werden.