Gender Budgeting als Regelpraxis einführen

Quelle: Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.3, S. 196 f.
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
Gleichstellungsbericht

Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.3, S. 196 f.

Themenfelder
  • Geld
  • Nachhaltigkeit/Klima

Die gleichstellungsorientierte sozial-ökologische Transformation erfordert öffentliche Ausgaben, etwa für Investitionen in Infrastruktur oder in Förderprogramme, mit denen finanzielle Belastungen abgefedert oder Gelder für klimafreundliche Lebens- und Wirtschaftsweisen bereitgestellt werden. Daher sollten sowohl öffentliche Einnahmen als auch öffentliche Ausgaben generell im Hinblick auf die Gleichstellung und ihre Förderung bewertet werden.

Die geschlechtergerechte Verteilung bei öffentlichen Investitionen, Ausgaben und Fördermitteln ist ein Unterziel des SDG 5 (5c): „Adopt and strengthen sound policies and enforceable legislation for the promotion of gender equality and the empowerment of all women and girls at all levels.“ Der dazugehörige Indikator (5.c.1) lautet: „Proportion of countries with systems to track and make public allocations for gender equality and women’s empowerment.“ Sowohl das Ziel als auch der Indikator sind allerdings im Nachhaltigkeitsdiskurs hierzulande kaum bekannt. SDG 5c könnte und sollte daher verstärkt genutzt werden, um Gleichstellung als Querschnittsziel entsprechend der Strategien Gender Mainstreaming und Gender Budgeting zum Gegenstand des Regierungshandelns zu machen. Die Umsetzung des Teilziels sollte in das Monitoring der gleichstellungspolitischen Aktivitäten aufgenommen werden.

Auch die im Kontext des europäischen KSF zu entwickelnden nationalen Klimasozialpläne, die die Wirkungen des Emissionshandels im Bereich der Gebäude und der Mobilität (EU-ETS 2) für besonders betroffene Gruppen abfedern sollen, sollten eine geschlechtergerechte Verwendung der Mittel anstreben. Dies bedingt unter anderem eine geschlechtergerechte Definition von Mobilitäts- und Energiearmut, geschlechterdifferenzierte Indikatoren sowie Maßnahmen, die geschlechterspezifische strukturelle Ungleichheiten bei der Betroffenheit von Energie- und Mobilitätsarmut berücksichtigen. Gleichermaßen wären die internationalen und nationalen Klimaschutzinitiativen (IKI / NKI) in ihren Förderstrukturen gleichstellungsorientiert auszurichten.