Gemeinwohlorientierte Anbieter*innen fördern, die digitalisierungsbezogene Genderkompetenz vermitteln

Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.III.2, S. 160 f.
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
Gleichstellungsbericht

Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.III.2, S. 160 f.

Themenfelder
  • Bildung/Wissen
  • Digitalisierung

Im Feld der digitalisierungsbezogenen Weiterbildung für Erwachsene füllen gemeinwohlorientierte AnbieterAnbieter* innen und Initiativen, die dezidiert gleichstellungsorientiert arbeiten, Lücken, beispielsweise im Bereich der IT und der Programmiersprachen. Sie zeichnen sich durch ihren niedrigschwelligen Einstieg in die IT und speziell in das Programmieren aus; auch deshalb sind sie komplementär zu formalen Bildungsangeboten zu sehen.

Die Sachverständigenkommission empfiehlt der Bundesregierung, bestehende Anbieter*innen und Initiativen, die durch gleichstellungsorientierte Arbeit den Zugang zu in der Digitalbranche wichtigen Kompetenzen schaffen, materiell und personell zu fördern. Die Fördermodalitäten sind so auszugestalten, dass sie deren Agilität nicht einschränken. Entsprechende Anbieter*innen ermutigen die Teilnehmenden und ermöglichen außerdem, Frauennetzwerke in der Digitalbranche aufzubauen. Dies gilt es wertzuschätzen und zu fördern.

Die Sachverständigenkommission empfiehlt der Bundesregierung, neben der Förderung bestehender Anbieter und Initiativen weitere aufzubauen. Empfohlen wird die Förderung hybrider Modelle mit mono- und koedukativen Gruppen, die aber perspektivisch für alle Geschlechter geöffnet werden sollten. Eine entsprechende Förderung kann einen Kulturwandel in Richtung neuer Organisationskulturen im Programmier- und IKT-Bereich vorantreiben.