Freiwilligkeit Mobiler Arbeit sichern

Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.III.4, S. 179
Steckbrief
Adressat*innen
  • Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht

Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.III.4, S. 179

Themenfelder
  • Arbeit
  • Digitalisierung

Mit dem gesetzlichen Anspruch auf die Ermöglichung Mobiler Arbeit darf umgekehrt keine Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung außerhalb der Betriebsstätte verbunden werden. Für Arbeitgeber*innen bleibt es zwar bei den Spielräumen auf der Grundlage von § 106 GewO (Gewerbeordnung). Für eine einseitige Anordnung zur Arbeitsleistung im Homeoffice bietet die Regelung jedoch keine Grundlage.