Freistellungsoptionen durch ein Zeitbudget mit Entgeltersatzleistung finanzieren
Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.VI.2.b, S. 169
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
- Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht
Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.VI.2.b, S. 169
Themenfelder
- Geld
Für Zeiten der informellen Pflege bedarf es einer Entgeltersatzleistung. Die Sachverständigenkommission schlägt ein aus Steuermitteln finanziertes flexibles Zeitbudget in Höhe von insgesamt 120 Tagen vor (mit Entgeltersatzleistungen in der Höhe analog zum Elterngeld) für pflegende Angehörige; es sollte zusätzlich zum akuten Kurzzeitbudget von bis zu zehn Tagen (Pflegeunterstützungsgeld, § 44a Abs. 3 SGB XI) zur Verfügung stehen und in frei wählbaren Einheiten über mehrere Jahre verteilt in Anspruch genommen werden können.