Fragmentierungen entgegenwirken und soziale Treffräume erhalten, insbesondere im Bildungsbereich
Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.3, S. 221
Steckbrief
Adressat*innen
- Bildungssektor
- Bundesregierung
- Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht
Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.3, S. 221
Themenfelder
- Digitalisierung
Gesetzgebung und Verwaltung müssen Maßnahmen ergreifen, um Fragmentierungen, die in Filterblasen und abgeschotteten Gruppen resultieren, zu verhindern. Dazu gehört zuallererst der Erhalt sozialer Treffräume virtueller und analoger Art, in denen die Variabilität menschlicher Lebensformen zur Kenntnis genommen werden kann; es geht also um Räume, in denen verschiedene Lebenswirklichkeiten, -entwürfe und -wertigkeiten – auch und insbesondere diskriminierter Gruppen – vorkommen und wahrgenommen werden. An diesem Ziel müssen sich Differenzierungen und Auswahlkriterien bei Medien- und Bildungszugängen, im privaten wie im öffentlichen Bildungswesen, orientieren – öffentliche Bildungseinrichtungen dürfen hierbei faktisch nicht wesentlich schlechter gestellt sein als private.