Flexibles Zeitbudget für Eltern minderjähriger Kinder einführen

Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.V.4, S. 162
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht

Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.V.4, S. 162

Themenfelder
  • Arbeit
  • Zeit

Die Sachverständigenkommission empfiehlt die Einführung eines flexiblen Zeitbudgets (zum Beispiel von insgesamt 120 Tagen für jedes Kind für die Dauer der Minderjährigkeit), gekoppelt mit einer echten Entgeltersatzleistung (zum Beispiel in der Höhe des Elterngeldes). Das flexible Zeitbudget würde das Krankengeld, das bei Erkrankung des Kindes gewährt wird, ergänzen, und käme gleichzeitig einem Ziehungsrecht nahe. Da es tageweise nutzbar wäre und keine längeren Erwerbsunterbrechungen entstehen, wäre es – auch für Väter – niederschwellig nutzbar. Es spricht einiges dafür, das Zeitbudget nicht auf Eltern zu begrenzen, sondern alternativ für andere dem Kind nahestehende Personen (Großeltern, Nachbarn) nutzbar zu machen.