Fehlanreize bei der Finanzierung des Mutterschutzes beseitigen (U2-Umlage)

Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.V.2.a., S. 158
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Gesetzgebende
  • Landesregierungen
Gleichstellungsbericht

Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.V.2.a., S. 158

Themenfelder
  • Arbeit
  • Geld

Die Entlastung der Arbeitgeber durch den vollen Kostenausgleich für den Entgeltersatz bei Beschäftigungsverboten setzt in der Praxis Fehlanreize. Ärztinnen und Ärzte stellen häufiger und schneller die Voraussetzungen für individuelle Beschäftigungsverbote fest: Das Beschäftigungsverbot ist zum „Mittel der Wahl“ geworden.

Um die bestehenden Fehlanreize für Beschäftigungsverbote zu beseitigen, empfiehlt die Sachverständigenkommission, die solidarische Kostenerstattung durch das Umlageverfahren (U2) auf Fallgestaltungen, in denen Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis anpassen und gestalten, zu erweitern. Der organisatorische Aufwand der Arbeitgeber, die nicht freistellen, sondern gestaltend anpassen, sollte „belohnt“ werden können.

Im Sinne eines konsistenten Systems bei privatrechtlichen Beschäftigten sowie Bundes- und Landesbeamtinnen sind auch die Länder aufgefordert, neue Vorgaben zum Mutterschutz in eigener Zuständigkeit umzusetzen. Darüber hinaus sind geeignete Formen für einen wirksamen Mutterschutz Selbstständiger zu entwickeln.