Fachlich angeleiteten Austausch über Geschlechteraspkete der Pflege für professionell Pflegende ermöglichen

Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Landesregierungen
Gleichstellungsbericht

Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.VI.1.e, S. 168

Themenfelder
  • Arbeit
  • Gesundheit

Die neuen Vorgaben zur Personalbemessung in der sozialen Pflegeversicherung sind zu nutzen (vgl. § 113c SGB XI), um fachlich angeleiteten Austausch (Supervision) über Geschlechteraspkete der Pflege zu ermöglichen. Auch wäre zu prüfen, ob die landesrechtlichen Regelungen anders als bisher Personalrichtwerte vorgeben sollten. Jenseits der Regelungen des staatlichen Rechts sind hier die Tarifvertragsparteien beziehungsweise im kirchlichen Bereich die Vertretungen der Dienstgeber sowie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer aufgerufen, über staatliche Vorgaben hinausgehende oder sie ergänzende Personalschlüssel zu verhandeln, die genderkompetentes Handeln im Pflegealltag ermöglichen.