Externe Expertise und Zivilgesellschaft einbeziehen

Quelle: Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.3, S. 198
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Gesellschaftliche Akteure
  • Gesetzgebende
  • Kommunen
  • Landesregierungen
Gleichstellungsbericht

Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.3, S. 198

Themenfelder
  • Macht
  • Nachhaltigkeit/Klima

Das Gutachten weist für viele Handlungsfelder auf die fehlende Berücksichtigung geschlechterdifferenzierter Perspektiven in Gesetzgebungs- oder Planungsverfahren hin, die für die sozial-ökologische Transformation wichtig sind.

§ 47 GGO sieht die Beteiligung der Zivilgesellschaft in Gesetzgebungsverfahren vor. Demzufolge haben Bundesministerien Gesetzentwürfe den jeweiligen Fachkreisen und Verbänden „möglichst frühzeitig“ für eine Bewertung und Kommentierung zuzuleiten. Allerdings werden Stakeholder und Verbände im Bereich der Gleichstellung selten in Gesetzgebungsverfahren einbezogen, die nicht explizit und direkt gleichstellungsrelevant sind; auch entsprechen die Fristen der Beteiligung nicht immer den Möglichkeiten dieser Stakeholder.

In den Handlungsfeldern Stadt- und Raumentwicklung und zirkuläre Wirtschaft wie auch bei energiepolitischen Maßnahmen ist die Beteiligung diverser Akteur*innen wichtig: Die Akteur*innen geben vielfältige Impulse, lösen Innovationen aus und bringen ihr Alltags- und Erfahrungswissen ein. Um auch die Beteiligung strukturell benachteiligter Menschen zu gewährleisten, sind inklusive Beteiligungspraktiken und -kulturen in Verwaltungs- und Planungsverfahren sowie flankierende Formen repräsentativer Bürger*innenbeteiligung notwendig. Damit können Prozesse transformationsfreundlich gestaltet und Belange strukturell benachteiligter Menschen, die bislang wenig in Beteiligungsprozesse eingebunden sind, verbessert werden.

Die Sachverständigenkommission empfiehlt zudem, durch innovative Methoden Planungskulturen aufzubrechen, um bislang weniger berücksichtigte Belange deutlicher werden zu lassen. Zu den innovativen Methoden gehören zum Beispiel performative, kreative oder narrative Methoden.
Auch im Kontext der Finanzierung der sozial-ökologischen Transformation sollten Chancen für die Förderung der Akzeptanz fiskalischer Entscheidungen genutzt werden, die etwa in der Beteiligung von staatlichem Handeln Betroffener liegen. Beispiel hierfür sind Bürgerhaushalte. Diese Verfahren sollten den Betroffenen Einblicke in das Verfahren, in Handlungsoptionen und deren Folgen sowie in die Entscheidungsgründe geben. Die Sachverständigenkommission empfiehlt, diese Verfahren mit Blick auf Repräsentation und Inhalte geschlechtergerecht zu gestalten beziehungsweise entsprechende Pilotprojekte zu finanzieren.