Evaluation bestehender gesetzlicher und freiwilliger Instrumente für Entgeltgleichheit
Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.I.3.c., S. 128 f.
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
- Gesetzgebende
- Öffentliche Arbeitgebende
- Unternehmen
Gleichstellungsbericht
Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.I.3.c., S. 128 f.
Themenfelder
- Arbeit
- Macht
Die Sachverständigenkommission empfiehlt, dass die Evaluation des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Führungspositionen-Gesetz, FüPoG) in den Mittelpunkt rückt, inwieweit es gleichstellungsorientierte Ziele effektiv erreicht. Dabei soll untersucht werden, ob Quoten auf Führungsebenen sich auch auf Beförderungschancen, Weiterbildungsbeteiligung und Gender-Pay-Gap beziehungsweise auf untere Unternehmensebenen auswirken.
Im Rahmen des FüPoG sollen auch Wirksamkeitsanalysen anhand verbindlicher Kriterien für die folgenden Vereinbarungen und Initiative angefertigt werden:
- freiwillige Vereinbarung zwischen Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft (2001)
- Initiative Neue Qualität der Arbeit (2002)
- Charta für familienbewusste Arbeitszeiten (2011)
- Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ (2009–2014)
- Selbstaudit-Tool „Total E-Quality“-Prädikat
Die Sachverständigenkommission empfiehlt die Förderung geeigneter Analyseinstrumente, um Betriebe, Unternehmen und Dienststellen bei der Entwicklung eigener Gleichstellungskonzepte zu unterstützen. Instrumente sollten so ausgestaltet sein, dass sie sich als Ausgangspunkt für die Entwicklung von Indikatoren und Kennzahlen eines gleichstellungsorientierten Personalmanagements eignen. Die Indikatoren sind beispielsweise erforderlich, um künftig die Auftragsvergabe effektiver an die Förderung von Gleichstellung knüpfen zu können. (Kommunale) Gleichstellungsbeauftragte müssen bei der Entwicklung von Förderprogrammen und Ausschreibungen beteiligt werden.
Die Sachverständigenkommission empfiehlt die Einführung einer Pflicht von Arbeitgebern der Privatwirtschaft, über Indikatoren der Geschlechtergleichstellung zu berichten sowie einen Gleichstellungsaktionsplan zu erstellen. Die Berichterstattung sollte an die Entgeltberichterstattung auf Grundlage von Entgeltaudits anknüpfen und diese integrieren; sie wäre die Grundlage für differenziertere statistische Auswertungen durch das Statistische Bundesamt. Die Umsetzungskontrolle könnte unter anderem in der betrieblichen Mitbestimmung verankert sein.